Sie ist zur Zeit in den Medien da das Europaparlament darüber entschieden hat die „Panoramafreiheit nicht einzuschränken“. Dennoch gibt es Länder in Europa, in denen es keine Panoramafreiheit gibt. Darunter ist zum Beispiel Frankreich.
Im Zuge der Berichterstattung musste ich erfahren das Fotos vom Eifelturm zum Problem werden können wenn sie z.B. Online veröffentlicht werden. Dabei geht es weniger um den Eifeltum selbst, denn auch in Frankreich erlischt 70 Jahre nach dem Tod eines Schöpfers das Urheberrecht. Jedoch ist der Eifelturm im dunkeln „künstlerisch“ beleuchtet und eben diese Lichtinstallation unterliegt noch dem Urheberrecht.
Ich habe im vor kurzem veröffentlichten Beitrag Three Nights in Paris auch ein Foto des beleuchteten Eifelturms veröffentlicht.
Das Urheberrecht an dieser Lichtinstallation wird wohl auch von der Betreibergesellschaft SETE durchgesetzt. Entweder fordert diese ein Copyright Hinweis, Unterlassung oder Schadensersatz. Auf einer privaten Webseite ist es wohl kein Problem. Erst wenn das Foto geweblich genutzt wird. Doch eine Webseite ist schneller gewerblich als man denkt. Installiere ich z.B. irgendwann ein Werbebanner oder veröffentliche ich Werbe-Beiträge (wie vor langer Zeit) wird das Foto je nach Auffassung gewerblich genutzt. Auch Facebook ist gewerblich.
Ich finde es äußerst schade, aber um sicherzugehen habe ich das Foto vom beleuchteten Eifelturm im Beitrag Three Nights in Paris bearbeitet. Ich sehe es als kleinen Protest, das Foto nicht komplett zu löschen!